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   OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94   

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https://dejure.org/1994,6477
OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94 (https://dejure.org/1994,6477)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94 (https://dejure.org/1994,6477)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - 1 Ss (Bz) 223/94 (https://dejure.org/1994,6477)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Rechtsbeschwerde nur wegen der Anwendung materiell-rechtlicher Rechtsnormen; Fortbildung des Rechts; Fehlen der schriftlichen Urteilsgründe; Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen der Unmöglichkeit der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen; Zulassung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 242
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 29.02.1988 - 3 Ss OWi 30/88
    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
    Für einen derartigen Fall vertreten das OLG Celle (VRS 75, 463 f.) und das Bay0bLG (VRS 78, 464, 465) die Auffassung, daß gerade deswegen, weil das Urteil die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen nicht ermögliche, die Rechtsbeschwerde zuzulassen sei.

    Ist aber infolge der konkreten Fassung des Urteils von vorneherein die Möglichkeit abgeschnitten, aufgrund außerhalb des Urteils liegender Anhaltspunkte auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zu schließen, so ist es nach Auffassung des Senates geboten, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, da ansonsten dem Betroffenen durch die gesetzwidrige Urteilsfassung von vorneherein die Möglichkeit einer erfolgreichen Urteilsanfechtung genommen und das Urteil jeglicher Prüfung entzogen wäre (vgl. dazu auch OLG Celle VRS 75, 463 f.).

  • BayObLG, 17.01.1990 - 1 ObOWi 458/89
    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
    Für einen derartigen Fall vertreten das OLG Celle (VRS 75, 463 f.) und das Bay0bLG (VRS 78, 464, 465) die Auffassung, daß gerade deswegen, weil das Urteil die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen nicht ermögliche, die Rechtsbeschwerde zuzulassen sei.
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1991 - 5 Ss OWi 152/91

    Zum Parken vor dem eigenen Grundstück auf abgesetzter Gehwegfläche

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
    Dagegen vertreten das OLG Köln (VRS 75 116, 117) und das OLG Düsseldorf (VRS 81, 375, 378) in Fortführung ihrer vor Einführung des § 77 b 0WiG zu abgekürzten Urteilen im Sinne der §§ 71 a. F. 0WiG, 267 Abs. 4 StPO ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln MDR 1971, 1030; OLG Düsseldorf VRS 72, 286, 287) die Auffassung, daß in den Fällen, in denen wegen Lückenhaftigkeit der Gründe des angefochtenen Urteils die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Rechtsbeschwerdegericht anhand des Urteils nicht möglich ist, eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nur dann in Betracht kommt, wenn sich aus dem Bußgeldbescheid oder aus dem Zulassungsantrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß bei einer ordnungsgemäßen Begründung möglicherweise ein Grund für die Zulassung gegeben gewesen wäre.
  • OLG Koblenz, 21.03.1988 - 1 Ss 122/88
    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
    Nach Ansicht des OLG Koblenz (VRS 75, 52 f.) soll dies auch dann gelten, wenn die Urteilsgründe zwar nicht fehlen, aber derart knapp sind, daß sie die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen nicht ermöglichen.
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1986 - 5 Ss OWi 406/86
    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
    Dagegen vertreten das OLG Köln (VRS 75 116, 117) und das OLG Düsseldorf (VRS 81, 375, 378) in Fortführung ihrer vor Einführung des § 77 b 0WiG zu abgekürzten Urteilen im Sinne der §§ 71 a. F. 0WiG, 267 Abs. 4 StPO ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln MDR 1971, 1030; OLG Düsseldorf VRS 72, 286, 287) die Auffassung, daß in den Fällen, in denen wegen Lückenhaftigkeit der Gründe des angefochtenen Urteils die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Rechtsbeschwerdegericht anhand des Urteils nicht möglich ist, eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nur dann in Betracht kommt, wenn sich aus dem Bußgeldbescheid oder aus dem Zulassungsantrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß bei einer ordnungsgemäßen Begründung möglicherweise ein Grund für die Zulassung gegeben gewesen wäre.
  • OLG Köln, 29.08.1987 - Ss 364/87
    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
    Dagegen vertreten das OLG Köln (VRS 75 116, 117) und das OLG Düsseldorf (VRS 81, 375, 378) in Fortführung ihrer vor Einführung des § 77 b 0WiG zu abgekürzten Urteilen im Sinne der §§ 71 a. F. 0WiG, 267 Abs. 4 StPO ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln MDR 1971, 1030; OLG Düsseldorf VRS 72, 286, 287) die Auffassung, daß in den Fällen, in denen wegen Lückenhaftigkeit der Gründe des angefochtenen Urteils die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Rechtsbeschwerdegericht anhand des Urteils nicht möglich ist, eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nur dann in Betracht kommt, wenn sich aus dem Bußgeldbescheid oder aus dem Zulassungsantrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß bei einer ordnungsgemäßen Begründung möglicherweise ein Grund für die Zulassung gegeben gewesen wäre.
  • OLG Hamm, 11.02.1988 - 3 Ss OWi 87/88
    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
    Dem folgt das OLG Hamm (VRS 74, 447, 448) auch für den Fall, daß das Urteil bezüglich einer von mehreren in Tateinheit abgeurteilten Ordnungswidrigkeiten überhaupt keine Feststellungen enthält.
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